Mit Interesse nimmt die CDU Kreistagsfraktion das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Darmstadt zur Kenntnis. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt auf Feststellung geklagt, dass die Kündigung des Kooperationsvertrages der Kreiskliniken mit dem St. Rochus Krankenhaus in Dieburg nichtig sei.
Allerdings kam die 1. Zivilkammer des Landgerichtes Darmstadt zu einer anderen Rechtsaufassung als der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der Vorsitzende Richter hat festgestellt, dass die Kündigung des Kooperationsvertrages durch das St. Rochus Krankenhaus Dieburg schon deshalb gerechtfertigt sei, weil der Landrat Klaus Peter Scheelhaas in der Presse hatte anklingen lassen, das beste für St. Rochus sei die Übernahme der Geschäftsführung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Dies sei, so das Gericht, vergleichbar mit einer feindlichen Übernahme. Deshalb sei die außerordentliche Kündigung des St. Rochus Krankenhauses Dieburg gerechtfertigt, weil das Vertrauensverhältnis zum Kooperationspartner nachhaltig gestört sei.
„Die CDU Kreistagsfraktion teilt die juristische Einschätzung der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Darmstadt. Daher wäre es besser gewesen, wenn der Landkreis Darmstadt-Dieburg auf eine Berufung beim Oberlandesgericht in Frankfurt verzichtet hätte. Der Landrat befürwortet aber die Einlegung der Berufung, so seine Mitteilung in der letzten Sozialausschusssitzung. Die Erfolgsaussichten werden von der Kreistagsfraktion als gering eingestuft. Darum ist es wahrscheinlich, dass der Landkreis zu den Prozesskosten für die erste Instanz auch die Prozesskosten für die zweite Instanz bezahlen muss. Es besteht also die Gefahr, das weitere geschätzte Kosten von rund 50.000,-- Euro auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg zukommen. Ferner besteht die Gefahr einer zukünftigen Schadensersatzklage gegen den Landkreis“, so der Fraktionsvorsitzende Lutz Köhler.
Aus diesem Grund spricht sich die CDU Kreistagsfraktion gegen die vom Landrat beabsichtigte Berufung aus. Der bessere Weg wäre es, sich mit dem St. Rochus Krankenhaus Dieburg außergerichtlich zu einigen. Diese Chance hat man zunächst vertan.
„Der CDU ist die langfristige Erhaltung von beiden Klinikstandorten wichtiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung muss wieder im Mittelpunkt der Gespräche stehen. Unserer Meinung nach kann zur Beilegung des Konfliktes gerne auch ein Mediationsverfahren angestoßen werden. Die CDU fordert beide, Klinikleitungen und den Landrat, auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, so Köhler abschließend.