Kreiskliniken vs. Rochus?
Nach Auffassung der CDU sollten Kooperationsverträge so gestaltet sein das sich beide Partner darin wiederfinden können. Verträge zu Lasten eines Partners dienen nicht dem Ziel, die Krankenhauslandschaft so zu strukturieren, dass eine vielfältige und möglichst wohnortnahe Versorgung von Patienten gewährleistet werden kann. Ein weiteres Ziel von Kooperationen im Krankenhausbereich sollte sein, dass sich Krankenhäuser spezialisieren und ergänzen können. Nur so können sie finanziell auskömmlich arbeiten. Daher wird die Frage, ob und wenn ja, welche finanziellen Nachteile für die Kreiskliniken die Kündigung des Kooperationsvertrages durch das St. Rochus Krankenhaus mit sich bringen wird, im Kreistag zu erörtern sein.
Erneut und mit Nachdruck bietet die CDU-Kreistagsfraktion dem Landrat ihre konstruktive Zusammenarbeit an, wenn es darum geht, die Kliniken für die Zukunft gut aufzustellen, um die Grundversorgung der Kreisbevölkerung zu gewährleisten. Eine bessere Hilfe als die Übernahme der Geschäftsführung durch den Landrat wäre, sich mit dem Leitung des St. Rochus Krankenhauses an einen Tisch zu setzten um wieder ins Gespräch zu kommen, notfalls mit einem Mediator.