Stellungnahme zum Haushalt 2012/2013
Carsten Helfmann
Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Darmstadt-Dieburg
Stellungnahme zum Haushalt 2012/2013
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Frau Kreistagsvorsitzende Wucherpfennig,
sehr geehrter Herr Landrat Schellhaas,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistages und des Kreisausschusses,
wir, die CDU-Fraktion im Landkreis Darmstadt-Dieburg, haben uns, wie sie Alle, sehr detailliert den Doppelhaushaushaltes des Kreises für die Jahre 2012/2013 und das damit verbundene Haushaltskonsolidierungskonzeptes angesehen.
Zu Beginn möchten wir uns bei allen Beschäftigten des Landkreises, die an der Erstellung der Doppelhaushalte beteiligt waren, recht herzlich für die Übersichtlichkeit und die Termintreue, bei der Beantwortung der eingereichten Fragen, bedanken.
An der Spitze des Dankes steht der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Hutterer, seine Stellvertreterin, sowie bei Frau von Massow von der Konzernsteuerung.
Wenn wir uns den Haushalt, das Gesamtergebnis ansehen, ist erkennbar, dass auch in den Jahren 2012 und 2013 ein deutlicher Fehlbetrag geplant ist.
Trotz des wirtschaftlichen Aufwindes der letzten Monate und Jahre, gelingt es uns nicht, die Erträge zu steigern oder die Aufwendungen deutlich zu reduzieren. Im Haushaltskonsolidierungskonzept ist erkennbar, dass im 10-Jahre-Vergleich, bis auf das Jahr 2008 und 2009, jeweils ein deutlicher Fehlbetrag entstanden ist.
Landrat Schellhaas konnte uns mitteilen, dass glücklicherweise der Jahresabschluss 2011 aufgrund reduzierter Transferleistungen im Bereich der Grundsicherung SGB II deutlich verbessert wurde und das Jahresergebnis in Summe ein Defizit von knapp 34 Millionen € statt 57 Millionen € aufweist.
Wenn wir uns somit die vergangenen 10 Jahre ansehen und die beiden positiven Jahresergebnisse außer Acht lassen, haben wir einen durchschnittlichen Fehlbetrag von ca. 30 Millionen € im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu verzeichnen.
Daher verwundert uns, dass wir erst im Jahr 2011 den KGst-Prozess angestoßen haben. Da in diesem Bereich alle Eigenbetriebe mit eingezogen werden sollen, Stellenbewertungen und Arbeitsplatz- sowie Dienstpostbeschreibungen durchgeführt werden sollen, ist laut Aussage der Verwaltungsspitze mit einem Ergebnis leider erst zum Jahresende 2012 zu rechnen!!
Besonders im Bereich der Personalaufwendungen gibt es erhebliche Veränderungen. Das Ist-Ergebnis 2010 betrug 42,3 Millionen € und ist identisch mit dem Ansatz des Jahres 2011. Im Haushaltsplanentwurf des Jahres 2012 wurden nun 46,8 und im Jahr 2013 47,7 Millionen € veranschlagt.
Dies ist eine Personalkostensteigerung von mehr als 10 % und kann so nicht hingenommen werden!!!!!! Solch eine Steigerungsrate gibt es in nur noch in der Gemeinde Messel aber sonst in keiner der anderen 22 Kommunen!!!
Nachvollziehbar und nicht strittig sind die Mehrkosten im Bereich Personal in Höhe von 1.708.000 €, die sich aus tariflichen und gesetzlichen Verpflichtungen, Leistungsentgelt, Stufensteigerung, Tarif- oder Besoldungserhöhungen sowie Leistungen an die Unfallkasse beziehen.
Offen bleibt, aufgrund welcher gesetzlichen Vorgaben die Stellenausweitung in Höhe von 246.000 € notwendig ist. Unsere Anfrage wurde teilweise erläutert, jedoch die Gesamtstellen konnte nicht zufriedenstellend und nachvollziehbar, mit Nennungen der entsprechenden Gesetzen, dargelegt werden.
Bei den Stellenausweitungen mit 100 % Kostenerstattung, die Mehrkosten in Höhe von 1.118.000 € im Bereich Personalkosten mit sich führen, für die Projekte 50Plus, IdA, Sozialarbeiten im Rahmen von Bildung- und Teilhabe sowie Betreuung sind wir der Auffassung, dass zuerst der KGst-Prozess abgewartet werden muss, bzw. vorab von den Hauptabteilungsleiterinnen und Leiter zu klären ist, ob diese Stelle nicht intern von derzeit Beschäftigten übernommen werden kann.
Betrachten wir zum Beispiel die Hauptabteilung Kreisagentur für Beschäftigung, so gibt es eine Differenz unserer Planung mit Höhe der Bedarfsgemeinschaften zu der Planung die im Vorbericht prognostiziert ist.
Die allgemeine Wirtschaftstendenz macht derzeit zwar eine Seitwärtsbewegung aber es sind keine negativen Auswirkungen aus unserer Sicht auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen.
Drei Mal in Folge ist der IFO-Index gestiegen. Alles dies sind Ansätze, dass analog dem Jahresdurchschnitt 2011 wir nicht mit signifikanten Erhöhungen zu rechnen ist. Die Verwaltung geht in ihrer Kalkulationsgrundlage von 7.800 Bedarfsgemeinschaften pro Jahr im Durchschnitt aus.
Wir haben eine andere Einschätzung und gehen aufgrund meiner bereits getätigten Erläuterungen nur von 7.500 Bedarfsgemeinschaften aus.
Die bedeutet, dass nicht nur weniger Transferleistungen benötigt werden, sondern, dass auch die freiwerdenden Ressourcen der Beschäftigten für die genannten Projekte eingesetzt werden können.
Trotz allem ist abzustimmen, ob die 100 %ige Kostenerstattung für das dann umgeschichtete Personal in Anspruch genommen werden kann.
Auch bei der Stellenausweitung mit unter 100 % Kostendeckung im Bereich Bildung- und Teilhabe sowie Sachbearbeitung, materielle Hilfe im Bereich SGB II mit Mehrkosten in Höhe von 236.000 € ist unser vorgenannter Einwand mehr als gerechtfertigt, da das Jahresergebnis 2011 unsere Einschätzung untermauert!!
Die Stellenausweitung im Bereich der Revision zur Prüfung der kommunalen Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen ist schlüssig und nachvollziehbar.
Die größten Problem haben wir mit den sonstigen Stellenausweitungen, die Mehrkosten in Höhe von 424.000 € ausmachen.
Auf unsere Anfrage, ob die 13 neuen Beamtenstellen ausschließlich für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden, mussten sie uns mitteilen, dass dies nicht der Fall ist.
Wir unterstützen natürlich, dass die im eigenen Haus ausgebildeten vier Inspektoranwärterinnen und Anwärter übernommen und verbeamtet werden.
Gemäß Mitteilung der Verwaltung werden auch Beamtenstellen für originäre Sachbearbeiterstellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. In den Ausführungen können wir ersehen, dass der überwiegende Teil als Amtfrau oder Amtmann, also nach A11, besoldet werden soll. Schaut man sich die Arbeitgeberbelastung einer solchen Beamtin oder Beamten an, ist dies auf den ersten Blick Interessant, da nur rund 51.000 € Arbeitgeberaufwand zu verzeichnen ist. Vergleichbar TvöD 10, hätte eine Gesamtarbeitgeberbelastung mit Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in Höhe von 53.000 €.
Rechnet man jedoch die notwenigen Rückständen für planbare Risiken und die Auszahlung der Beihilfe hinzu, werden die Beamtenstellen deutlich teurer als eine Angestelltenstelle.
Im Stellenplan wurde erläutert, dass inklusive denn 13 Beamtenstellen eine Stellenausweitung von 43,5 Vollzeitstellen vorgesehen ist.
Laut Aussagen der Verwaltungsspitze sollen die zusätzlichen Stellen erst am dem 01.09.2012 besetzt werden. Gemäß Stellenplan des Landkreises ist es vorgesehen, dass der Landkreis im Bereich insgesamt 891 Beschäftigte und Beamte sowie 58 Auszubildende hat. Zu diesen im Stellenplan kommen noch mal 54,8 Stellen die derzeit befristet besetzt sind und nicht im Stellenplan enthalten sind.
Wir möchten Ihnen noch mal den Jahresabschluss 2006 des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Erinnerung bringen. Hier waren die tatsächlichen Ist-Kosten im Haushaltsjahr 2006 38,361 Mio. €, abzüglich Erträge waren es ein reiner Personalaufwand von 33,807 Mio. €. Dem gegenüber stand eine Ist-Stellenbesetzung von 805.
Im Jahr 2007 waren es bereits bereinigte Personalaufwendungen von 36,466 Mio. € und ein Ist-Stand von 841.
Im Stellenplan 2009 wurde reduziert auf 827,5 Stellen und im Doppelhaushalt 2010/2011 waren es wiederum 864.
Also eine Erweiterung gegenüber dem Vorjahr von 36,5 Stellen. Diese Zahlen sind immer ohne Auszubildenden-Stellen.
Aufgrund dieses deutlich erkennbaren Personalaufwuchses der letzten Jahre ist sicherlich unser Antrag der CDU-Fraktion nachvollziehbar, dass erst nachdem der KGst-Prozess abgeschlossen ist, die zusätzlichen Stellen geschaffen werden sollen.
Wir halten es aus dreierlei Gründen sehr wichtig.
* Zum einen können wir nur im Bereich der Personalaufwendungen eine Haushaltskonsolidierung durchführen
* Zum zweiten haben wir als Fürsorgepflicht gegenüber unseren bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiters im Landkreis die Verpflichtung den bereits vorhandenen Arbeitsplatz sicher zu stellen, dass nach Abschluss des KGst-Prozesses eventuelle Umsetzungen oder Veränderungen möglich sind
* und zum dritten sehen wir ansonsten Teils des KGst-Prozess als ABSURDUM, da nun mit dem Doppelhaus 2012/2013 Tatsachen geschaffen werden sollen, die nach kompletter Abarbeitung des KGst-Prozesses nicht mehr verändert werden können.
Die Erhöhung der Kassenkredite auf 130 beziehungsweise 160 Mio. ist nicht erforderlich, da aufgrund des besseren Ergebnisses 2011 nur ein kumuliertes Finanzmittelfehlbedarf von 115 bzw. 145 Mio. besteht. Die Aussage wir haben dann ein bisschen Puffer ist für uns zwar ehrlich aber nicht nachvollziehbar
Wir sind der Auffassung, dass das von der Verwaltungsspitze eingereichte Haushaltskonsolidierungskonzept nicht dem Erlass des Hessischen Innenministeriums entspricht. Wir können hier nur Absichtserklärungen analog dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2010/2011 erkennen.
Leider war es der Verwaltungsspitze nicht möglich in den vergangen rund 2 Jahren konkrete Einsparmaßnahmen oder Einsparvorhaben im Haus durchzusetzen.
Nun soll nach der Stärken- und Schwächenanalyse eine sogenannte Prioritätenliste erstellt werden wonach nach Abschluss des KGst-Prozesses festgelegt wird, welche Produkte angeboten oder nicht angeboten/durchgeführt werden. Laut Aussage des Landrates soll in der Mai- oder Junisitzung das vorgelegte Konsolidierungskonzept verfeinert werden. Wir sind der Auffassung, dass das uns vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept so heute nicht beschlossen werden kann.
Heute hab ich einen Anstecker vom HSGB „ Rettet die Kommunen“ angezogen. Gemeinsam Kreis und Kommunen haben wir in Wiesbaden demonstriert!!
Manche Kommunen sagen, na ja mehr - als 0,4 Prozentpunkte kann uns der Landkreis ja so und so nicht mehr abnehmen.
Ich persönlich und die CDU Kreistagsfraktion sehen es anders, in die 23 Städten und Kommunen wurden Einschnitte beschlossen umgesetzt um die Ausgaben zu begrenzen oder zumindest einzufrieren. Beim Landkreis sieht es ganz anders aus – hier wird bei den Personalkosten aus dem Vollen geschöpft!!!!
Daher beantragen wir die Zustimmung zu unserem Antrag der quantitativen Stellenausweitungen erst dann umzusetzen, wenn der KGst-Prozess abgeschlossen ist.
Besten Dank für Ihr Handeln zugunsten der nachfolgenden Generationen!!!!!