Die Fraktion hatte am 7. August eine Anfrage an den Herrn Landrat Jakoubek gerichtet mit der Beantwortung der Fragen nach den Konsequenzen, die sich aus dem Krankenstand der Ersten Beigeordneten ergeben, sowie welche dienstrechtlichen Schritte bei einer anzunehmenden Dienstunfähigkeit das Gesetz dem Dienstherren an die Hand gibt und wie die volle Handlungsfähigkeit der Verwaltung im Zuständigkeitsbereich von Frau Fries gewährleistet wird.
Bis zum heutigen Tag gab es zwar keine Antwort des Landrats, aber der Kreistag konnte sich immerhin über die Presse dank einiger persönlicher Interviews und Aussagen der Presseabteilung des Landratsamts, zumindest auf diesem Wege halbwegs informieren.
Aufgrund dieser Situation stellt die Fraktion in der kommenden Kreistagssitzung einen Antrag vorerst das Wahlverfahren auszusetzen, bis sich die Erste Beigeordnete Frau Fries konkret geäußert hat, ob sie ihren Dienst ausüben kann.
Diese Situation war auch zur Zeit der Ausschreibung für den neuen zweiten hauptamtlichen Beigeordneten und dem vorgesehenen Zeitpunkt der Wahl nicht bekannt und absehbar, so dass es heute sinnvoll und geboten scheint, den Zeitplan zu verschieben, auch deswegen, um gegebenenfalls über eine neue Ausschreibung zu beschließen.