Die CDU-Fraktion im Kreistag hat beantragt, den Beschluss zur „Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums“ (MVZ) bis auf weiteres auszusetzen und fordert eine rechtliche Klärung des Sachverhalts.
„Wir haben die umfangreichen und teils widersprüchlichen Aussagen in der Presse zur geplanten Gründung eines MVZ zum Anlass genommen, das Gespräch mit den Fachärzten, dem Anwalt der Mediziner, der auch die Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hat, und den Vertreter des Fachverbandes ambulantes Operieren zu suchen und uns aus erster Hand zu informieren“, erklärte die Fraktionsvorsitzende Karin Neipp.
Ihre Fraktion habe sich bei ihrem bisherigen Abstimmungsverhalten darauf verlassen, dass die Begründung der Beschlussvorlage hauptsächlich darauf abstelle, ungefähr 1200 Patienten pro Jahr in das kreiseigene Krankenhaus Groß-Umstadt zu lenken. Dies sei nach Aussagen des Anwalts jedoch unzulässig und stelle einen eindeutigen Rechtsverstoß gegen geltendes Bundesrecht dar. Ärzte dürften nicht verpflichtet werden, ihre Patienten in ein bestimmtes Krankenhaus zu überweisen. „Daher wollen wir diese und auch andere Fragen der Subventionierung erst neu geklärt wissen, bevor der Dezernent in weitere Verhandlungen eintritt“, begründete Neipp ihren Antrag auf Aussetzung des Gründungsbeschlusses. Des Weiteren müssten auch alle erhobenen rechtlichen Bedenken und Einwendungen seitens der Ärzte und Verbände geprüft werden. Darunter fallen auch die Abklärung des §32 der ärztlichen Zulassungsverordnung sowie Artikel 87 des EG-Vertrages.
Die CDU-Kreistagsfraktion fordert weiterhin, dass die diesbezügliche Stellungnahme des Regierungspräsidenten, die unterschiedlich interpretiert worden war, dem Kreistag vorgelegt werde. „Es muss geklärt werden, ob das Regierungspräsidium der Auffassung ist, dass die im Zuge der Haushaltsgenehmigung vorgebrachten Auflagen auch die Zahlung freiwilliger Leistungen, wie etwa die Zahlung für die KV-Zulassung an den Eigenbetrieb Kreiskliniken, beinhalten, oder nicht“, so die CDU-Politikerin.
„Wir sind besorgt über das Ausmaß der öffentlichen Diskussion, ebenso über die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe gegen den Ersten Kreisbeigeordneten Klaus-Peter Schellhaas“, erklärte Neipp abschließend. „Schließlich geht es hier um das Ansehen des Kreises. Aus diesem Grund, aber auch wegen der erheblichen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und mit Blick auf den finanziellen Aspekt wollen wir den Beschluss rechtlich überprüfen lassen.“