CDU Kreistagsfraktion Darmstadt-Dieburg

Wie werden die Kreistagsbeschlüsse umgesetzt?

Der Kreisausschuss (KA) als wichtiges Instrument der Gesetzesausführung in der Gewaltenteilung und Kollegialorgan

Marco Hesser stellt uns die nichtöffentliche Arbeit des KA vor.
 
Mit Charles de Montesquieus Namen verbindet sich seit 1748 der Begriff der Gewaltenteilung; er gilt als Stammvater der europäischen Demokratie. Auf ihn geht die Idee zurück, dass die Regierung in drei unabhängige Organe aufgeteilt werden müsse. Dadurch sollten Machtmissbrauch und Korruption verhindert werden. Zentrales Prinzip war für Montesquieu hierbei die Trennung der Bereiche Gesetzgebung (Legislative), Gesetzesausführung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative), mit anderen Worten die sogenannte Gewaltenteilung – ein Begriff, der als solcher bei ihm allerdings noch nicht vorkommt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die „politische Freiheit“ der Bürgerinnen und Bürger gelegt. 
 
Aber was haben die Gedanken von Montesquieu mit der modernen Kommunalpolitik und insbesondere mit dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu tun?
 
Der Kreisausschuss ist das Verwaltungsorgan der Kreisverwaltung (Exekutive), während die „Gesetzgebung“ (Souverän) vom Kreistag ausgeht. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die im Kreistag an der „Gesetzgebung“ mitwirken, wurden im März 2021 für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in einem besonderen Wahlsystem (Kumulieren und Panaschieren) gewählt. Dieses Wahlsystem bei der Kommunalwahl wird in Hessen seit 2001 angewandt. Diejenigen, die ein Mandat errungen haben und einer Partei angehören, bilden eine Fraktion. Jede Fraktion wählt in einer der ersten Fraktionssitzungen die Funktionsträger, u. a. die Fraktionsvorsitzende bzw. den Fraktionsvorsitzenden. Auch werden die Fraktions- bzw. Parteimitglieder, die die Partei im Kreisausschuss vertreten sollen, benannt, die sodann im Kreistag in einer geheimen Listenwahl gewählt und vereidigt werden.
 
Die CDU-Kreistagsfraktion bestimmte, dass Marita Keil (Modautal), Frank Klock (Otzberg) und Marco Hesser (Seeheim-Jugenheim) die CDU im Kreisausschuss vertreten sollen. Dem Kreisausschuss sitzt Landrat Klaus Peter Schellhaas von der SPD vor. Sein Stellvertreter ist der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Lutz Köhler (CDU). Beide sind hauptamtliche Dezernenten neben der für Sozial- und Jugendangelegenheiten zuständigen Kreisbeigeordneten Christel Sprößler (ebenfalls SPD).
 
In den vierzehntägig stattfindenden, grundsätzlich nicht-öffentlichen, Sitzungen werden vor allem Grundsatzentscheidungen getroffen, Aufträge vergeben und Personalangelegenheiten behandelt, sofern die Zuständigkeit nicht an die Fachbereiche der Kreisverwaltung delegiert ist oder eine Zuständigkeit des Kreistags vorliegt. Der Landrat ist nicht nur der Vorsitzende des Kreisausschusses, sondern auch Leiter der Verwaltung, so dass gewisse verwaltungsinterne Entscheidungen von ihm allein getroffen werden können.
 
Im Kreistag werden höchst komplexe und vielseitige Themen debattiert und entschieden, wobei meistens auch die Partei- bzw. Wahlprogramme von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern berücksichtigt werden. Dagegen werden die nicht minder komplexen Vorlagen im Kreisausschuss als Kollegialgremium abgestimmt.  Hierbei stehen Parteiinteressen nicht im Vordergrund, sondern einzig die Interessen der knapp 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises. Alle Kreisausschussmitglieder vergessen selbstverständlich nicht, wie sich die Partei, über die sie schließlich in den Kreisausschuss berufen wurden, die Entwicklung des Landkreises vorstellt. Jedoch geht es im Exekutiv-Organ eben nicht um die Weiterentwicklung des Landkreises, sondern um die Ausführung der Beschlüsse des Kreistages, der Legislative, wobei wiederum die Gedanken des Charles de Montesquieus zu Tage treten.